Elternbrief 15.04.2021

16. Apr 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, das Schulministerium hat gestern entschieden, wie es mit der Beschulung in der nächsten Woche weitergehen soll. Ab 19.04.2021 werden alle Klassen im Wechselunterricht beschult. Die Planungen, die Ihnen vor den Ferien durch die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer mitgeteilt wurden, gelten dann für die kommende Woche. Ausgenommen ist nur die Klasse 10, die täglich unterrichtet wird.

Die Unternehmen des Schülerspezialverkehrs sind von uns entsprechend informiert worden.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass für alle Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht
an der Schule zweimal in der Woche besteht. Hier ein Auszug aus dem Schreiben des
Ministeriums:

  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Die Schule gewährleistet - soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.


Für die Tage des Lernens auf Distanz bekommen die Schülerinnen und Schüler Lernmaterial, das zuhause bearbeitet werden muss. Diese Bearbeitung ist verpflichtend. Auf der Erarbeitung von Material aus dem Lernen auf Distanz baut der Unterricht in der Präsenzzeit auf.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die einen Test verweigern, keinen Anspruch auf Lernmaterial für die Zeiten haben, die sie eigentlich im Präsenzunterricht verbringen würden. Zwar wird es Lernmaterial für die Tage geben, die zuhause erledigt werden dürfen. Dieses Material werden wir aber nicht verschicken. Es muss von den Eltern nach Terminabsprache in der Schule abgeholt werden.

Es ist möglich, dass, wenn sich die Inzidenzzahlen weiter nach oben entwickeln, auch der Wechselunterricht wieder in ein Lernen auf Distanz umgewandelt werden muss. Wir werden Sie als Schule über die Entwicklung weiterhin informieren.
Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichem Gruß

Claudia Brozio
(Schulleiterin)