Wenn man nicht weiß, von was man ausgehen kann, weiß man auch nicht, wohin man entwickeln, fördern, unterstützen soll.
Nur durch eine Klärung der Fragestellung welche Fähigkeiten, Ressourcen, Interessen und Problemlagen ein Schüler mitbringt, kann ein angemessener Ansatz gefunden werden, eine zielgerichtete Förderung einzuleiten. Zu diesem Zweck hat die Ruth-Cohn-Schule einen Teststandard für sich entwickelt, der bei der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für alle Kollegen verbindlich ist. Zu diesem Standard gehören verpflichtende Hospitationen oder Beratungsgespräche mit der Regelschule, mindestens ein „großer“ IQ-Test, mindestens zwei Tests aus dem Bereich Emotionalität und mindestens zwei Tests aus dem Bereich Sozialverhalten.
Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst, die mit der Überprüfung eines Schülers zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs verbunden ist. Da das Ergebnis einer solchen Überprüfung oftmals für viele Jahre die schulische Situation eines Schülers prägt, muss an dieser Nahtstelle besonders sorgfältig gearbeitet werden. Auch alle Schüler, die zu uns wechseln, wenn bei ihnen bereits sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden ist, werden noch einmal dahingehend betrachtet, ob die Aussagen der vorliegenden Begutachtung so aussagefähig sind, dass sie unserem Verständnis von Förderung entsprechen.