Kooperationen

Polizei und Justiz

Die Polizei ist für die Schule in zweifacher Hinsicht Kooperationspartner.

In erster Linie werden Mitarbeiter der Polizei als „Freund und Helfer“ definiert. Sie sind wichtige Partner in Fragen der Vorbeugung und geben durch ihre Aufklärung Verhaltenssicherheit. Das ist besonders wichtig, wenn Schüler durch unangenehme Erfahrungen im außerschulischen Bereich sich bereits als potentielle oder tatsächliche Opfer von Gewalt erlebt haben.

Darüber hinaus ist Schule aber kein rechtsfreier Raum. Das muss Schülern klar sein oder klar gemacht werden. Bei Zwischenfällen greifen dann pädagogische Maßnahmen, wenn erkennbar ist, dass sich das Verhalten zu großen Teilen aus dem Störungsbild erklärt. Wenn es sich um erkennbar dissoziales Verhalten handelt, ist Delinquenz in der Schule ein Thema für die Polizei.

Darüber hinaus hat die Schule intensive Kooperationsformen mit der Polizei entwickelt:

§ Präventionsarbeit durch regelmäßige Besuche des Bereichsbeamten

§ Präventionsarbeit mit den Schülern zu den Themen „Internet“, „Drogen“, „Mitläufer“ durch Kriminalbeamte

§ Präventionsarbeit mit dem Lehrerteam zu den Themen „Mobbing“ und „Deeskalation“

§ Arbeiten nach dem „Schoko-Konzept“ der Polizei

§ Konzeptentwicklung für Handeln bei Straftaten gemeinsam mit der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe und der Drogenberatungsstelle.

§ Konsequentes Anzeigeverhalten bei Straftaten